Grundgesetz Artikel 2
"Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit"
Inkrafttreten des Grundgesetzes:
Artikel 3 Abs. 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt
Eröffnung der ersten Frauenhäuser in Berlin und Köln
Frauen dürfen eine Arbeitsstelle annehmen, ohne zuvor die Genehmigung des Ehemanns einzuholen (BGB)
Gründung des Vereins Frauen helfen Frauen MTK e.V., Hofheim
BRD ratifiziert das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)
Eröffnung der Beratungsstelle für Frauen in Hofheim
Eröffnung des Frauenhauses im Main-Taunus-Kreis
4. Weltfrauenkonferenz in Peking - für die internationale Verankerung von Frauenrechten
Vergewaltigung in der Ehe gilt als Straftatbestand - § 177 StGB
Gründung des Arbeitskreises "Gewalt in der Familie im Main-Taunus-Kreis" mit der Gleichstellungsstelle und der Polizei
Die Bundesregierung verabschiedet den Aktionsplan I zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in der BRD
Modellprojekt "Proaktive Beratung" nach Polizeieinsätzen bei häuslicher Gewalt im MTK
Das Gewaltschutzgesetz tritt am 1. Januar in Kraft
"Wer schlägt der geht" - Änderung der polizeilichen Maßnahmen bei häuslicher Gewalt ermöglicht eine Wegweisung der Täter aus der gemeinsamen Wohnung
Forderung nach einer Täterberatungseinrichtung im Main-Taunus-Kreis
Start der Europakampagne zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen
Beratungsstelle des Vereins wird Interventionsstelle
20 Jahre Beratungsstelle
20 Jahre Frauenhaus
Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen
25 jähriges Jubiläum der Beratungsstelle
25 Jahre Frauenhaus
10 Jahre Gewaltschutzgesetz