10 Jahre Gewaltschutzgesetz

Mit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes im Jahre 2002 veränderte sich der öffentliche Diskurs über häusliche Gewalt (Gewalt im sozialen Nahraum). Der Slogan „Wer schlägt, der geht!“ wurde zum Prinzip einer neuen Debatte.

Das machte deutlich, dass der Staat nicht außen vor ist, wenn vermeintlich private Gewalt verübt wird. Nicht mehr die – zumeist weiblichen – Betroffenen häuslicher Gewalt sollten gezwungen sein zu flüchten und sich in Sicherheit zu bringen. Nein, die Gewaltausübenden sollten diejenigen sein, für die die Tat Konsequenzen hat.

Vorausgegangen waren dem Gesetz viele Initiativen zu einer verbesserten Kooperation und Koordination zwischen den unterschiedlichen Akteur/innen der Intervention bei häuslicher Gewalt. Seit Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes hat sich viel getan:

Häusliche Gewalt wurde als öffentliches Delikt wahrgenommen, Kooperationsvereinbarungen wurden getroffen, Fachkräfte verschiedener Professionen bildeten sich fort und verstärkten ihre interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Länder haben die Polizeigesetze verändert und auf das Gewaltschutzgesetz abgestimmt. Auch die proaktive Beratung hat sich entwickelt. Proaktiv bedeutet eine auf die gewaltbetroffene Frauen zugehende Beratung.

Quelle: www.frauen-gegen-gewalt.de