Frauenhäuser sind Notunterkünfte und bieten Schutz und Sicherheit für von häuslicher Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen und ihre Kinder. Die max. Aufenthaltsdauer sollte in der Regel 6 Monate dabei nicht überschreiten. In der Vergangenheit kam es lediglich in Einzelfällen mal vor, dass die Aufenthaltsdauer aus unterschiedlichsten Gründen überschritten werden musste.
Mittlerweile sind die meisten Frauen darauf angewiesen länger in der Notunterkunft zu wohnen, da es aktuell kaum Wohnungsangebote gibt. Auch einige Klientinnen aus der Beratungs- und Interventionsstelle sind derzeit aufgrund ihrer Trennungssituation auf Wohnungssuche.
Wir suchen daher dringend bezahlbare Wohnungen in unterschiedlichen Größen (1-4 Zimmer), gerne auch ländlich gelegen. Für Frauen, die vorübergehend auf ALG II-Leistungen angewiesen sind, werden vom zuständigen Job-Center die Mietübernahmen schriftlich bestätigt.
Wenn Sie Frauen und ihren Kindern einen Neustart in einer eigenen Wohnung ermöglichen möchten, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie Kontakt zu unserer Geschäftsstelle unter 06192-24212 aufnehmen. Vielen Dank!