Forderung der Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (ISTANBUL – KONVENTION)

Pressemitteilung, Datum: 04.06.2024

Wir, die Mitarbeiterinnen der hessischen Frauenhäuser und Frauenberatungs- und Interventionsstellen, laden Sie alle ein, um mit uns auf die weiterhin bestehenden strukturellen Bedingungen, die Gewalt gegen Frauen bestärken, aufmerksam zu machen. Dabei wollen wir die Verbesserung der Strukturen, die sich an Menschenrechten und an den vom Europarat verabschiedeten Artikeln der Istanbul-Konvention orientieren, einfordern.

Am Mittwoch den 19.6.2024 von 10:30 Uhr bis 14.30 Uhr sind wir am
Dern`schen Gelände in Wiesbaden und hoffen auf Ihre solidarische '
Verstärkung!


Konkret wollen wir auf die hohe Relevanz der landesweiten Umsetzung der Artikel zu den folgenden Themen aufmerksam machen:

Finanzielle Mittel
Bereitstellung finanzieller Mittel für bedarfsdeckende spezialisierte Unterstützungsangebote zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt.

Prävention : Aus- und Fortbildung von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen
Fortbildungen für alle Berufsgruppen, die mit von Gewalt betroffenen Frauen und Tätern arbeiten, u.a. zu diesen Themen: Verhütung und Aufdeckung der Gewalt, Gleichstellung von Frauen und Männern, Rechte von Betroffenen, Verhinderung sekundärer Viktimisierung. Die bestimmten Berufsgruppen sind unter anderem: Richter:innen, Verfahrensbeistände, Mitarbeiter:innen der Jugendämter und der Polizei, Lehrkräfte in Bildungseinrichtungen.

Kinder
Kinder, die geschlechtsspezifische Gewalt miterlebt haben, haben ein Recht auf eigenständigen Schutz und Unterstützung.

Umgangs- und Sorgerechtsregelungen
Nach der Trennung muss bei Umgangs- und Sorgerechtsregelungen die Sicherheit der Kinder berücksichtigt werden.
Die Ausübung des Besuchs- und Sorgerechts darf die Rechte und die Sicherheit des Opfers/der von Gewalt Betroffenen und der Kinder nicht gefährden. Denn der Kontakt des Täters zu den Kindern kann für die Frauen und Kinder eine erhöhte Gefährdung darstellen. Die Verantwortungsübernahme des Täters muss geprüft werden.

Gefährdungsanalyse und Gefahrenmanagement
Es brauch die Sicherstellung einer Prüfung der Gefahr für Leib und Leben mittels einer Analyse der Schwere der Situation, die die Gefahr der wiederholten Gewalt erkennt. Dadurch kann die Gefahr unter Kontrolle gebracht werden. Dadurch dann die Sicherheit und Unterstützung der Betroffenen realisierbar koordiniert werden kann.


Migration/Asyl
Von Gewalt Betroffene dürfen durch Trennung nicht den Aufenthaltsstatus verlieren. Der Erhalt eines eigenständigen Aufenthaltstitels sollte nicht von der Dauer der Ehe abhängig sein und die Trennung sollte nicht zu einer Ausweisung der Betroffenen führen.

 

Die Hervorhebung dieser Artikel resultiert aus unserer täglichen Arbeit und den vielschichtigen Problemlagen der von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kindern. Wir erwarten die konsequente Umsetzung durch die Landesregierung. Hierbei verweisen wir auf den 3. Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Bereich 2022 und dem GREVIO Evaluierungsbericht 2022.