Zu erwartende Zunahme von häuslicher Gewalt durch die Covid-19-Pandemie

Insbesondere Frauen, die von Gewalt in ihrer Partnerschaft bedroht oder betroffen sind, verfügen in der aktuellen Krisensituation über eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten. Die Möglichkeit, sich Hilfe zu suchen, sich in Sicherheit zu bringen und so sich selbst und die Kinder vor Bedrohung und häuslicher Gewalt zu schützen, sind in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen reduziert.

Durch die Schließung der Schulen und der Kinderbetreuungseinrichtungen müssen Familien sehr viel mehr Zeit gemeinsam zu Hause verbringen als gewohnt. Soziale Kontakte oder professionelle Unterstützung (z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe), die der Bedrohung und Gewalt durch den Partner entgegenwirken können, sind stark eingeschränkt. Die durch die Krise auftretenden finanziellen Schwierigkeiten und die ständige Anwesenheit von Kindern können Druck und Stress im Familiensystem erzeugen und schränken die Handlungsmöglichkeiten von Frauen weiter ein.

Wir gehen davon aus,  dass gerade Frauen in gewaltbelasteten Partnerschaften während der Krise eine Zunahme der körperlichen, psychischen und sexualisierten Gewalt erleben werden und es ist anzunehmen, dass es in einer größeren Anzahl von Partnerschaften zu Gewalt kommt. 

Grundsätzlich haben Betroffene häuslicher Gewalt die Möglichkeit Schutzmaßnahmen ihrer Wahl in Anspruch zu nehmen, d.h. entweder Schutz in einem Frauenhaus zu suchen oder die Möglichkeiten, die das Gewaltschutzgesetz bietet auszuschöpfen. Bereits vor der Corona-Krise war es für Frauen, besonders in den Ballungsgebieten, schwer, Plätze in einem Frauenhaus zu finden. Durch die derzeitigen Bedingungen werden Aufnahmen zusätzlich erschwert und Plätze in Frauenhäusern zu einer noch knapperen Ressource.

In dieser aktuellen Situation ist besonders die Polizei gefordert, bei einem Einsatz zu häuslicher Gewalt, Entscheidungen zur Deeskalation vor Ort zu treffen. Hier sollten die Beamt*innen im Interesse von betroffenen Frauen und ihren Kindern jetzt sehr sorgfältig prüfen, ob die polizeiliche Wegweisung des Täters das geeignetere Mittel ist, um die Gewaltsituation zu beenden, statt die Frau und ihre Kinder in ein Frauenhaus zu bringen.

Die Mitarbeiterinnen in der Beratungs- und Interventionsstelle stehen betroffenen Frauen und Kooperationspartner*innen gerne für telefonische Beratungen unter der

Telefonnummer 06192-24212 (Werktags außer Mittwoch)

oder  

durch Mail-Kontakt frauenberatungsstelle-fhfmtk[at]t-online.de zur Verfügung.

Frauen, die einen Platz im Frauenhaus suchen, erreichen uns 24 Std. unter der Telefonnummer 06192-26255

Wir bitten um Verständnis, dass wir vor einer möglichen Aufnahme im Frauenhaus zum Schutz der derzeitigen Bewohnerinnen eine Abfrage zum Gesundheitszustand von Frauen und Kindern in Bezug auf die bekannten Symptome von Covid-19 durchführen müssen:

  • Fieber/erhöhte Temperatur
  • Trockener Husten
  • Atemnot