Informationen für Betroffene einer Sexualstraftat
Als Betroffene ist es sehr schwer, alleine mit der Situation zurecht zu kommen. Suchen Sie sich Unterstützung, z.B. durch eine Ihnen nahestehende vertraute Person oder wenden Sie sich an unsere Beratungs- und Interventionsstelle.
Bei sexueller Nötigung oder einer Vergewaltigung gibt es in der Regel keine Zeug*innen. Eine Spurensicherung kann deshalb für ein mögliches späteres Verfahren wichtig sein. Ihre Aussage ist ein wichtiger Beweis, die gesicherten Spuren können dabei helfen Ihre Angaben zu bestätigen.
Für die Erstattung einer Anzeige haben Sie Zeit.
Heben Sie die Beweise (z.B. getragene Kleidung) auf und waschen Sie diese nicht.
Lassen Sie sich innerhalb von 24 Stunden medizinisch untersuchen und versorgen. Das ist unabhängig davon, ob Sie zu einem späteren Zeitpunkt Anzeige erstatten wollen oder nicht. Am besten duschen Sie sich vor der medizinischen Untersuchung nicht, da sonst Beweise vernichtet werden.
Folgende Kliniken bieten Soforthilfe nach Vergewaltigung an
und sichern die Beweise:
varisano – Klinikum Frankfurt-Höchst, Gotenstraße 6-8, 65929 Frankfurt a.M.
Ambulanz der Frauenklinik von 7.00 – 14.30 Uhr Tel. 069- 3106 50848 und von 19.00 bis 7.00 Uhr zentrale Notaufnahme Tel. 069 – 3106 50100
varisano – Krankenhaus Bad Soden, Klinik für Gynäkologie, Kronberger Straße 36, 65812 Bad Soden, Tel. 06196 - 657801
Sie überlegen, eine Strafanzeige zu erstatten?
Die Entscheidung für oder gegen eine Anzeige, ist für die meisten Opfer einer Sexualstraftat schwierig. Deshalb lassen Sie sich Zeit, um abzuwägen, wie Sie sich entscheiden. Gegen eine Anzeige spricht, dass die Aussagen bei Polizei und Gericht sehr belastend sein können. Für eine Anzeige spricht, dass Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, eine Bestrafung des Täters zu fordern. Manche Frauen empfinden die Anzeigenerstattung als hilfreich, die Gewalttat besser verarbeiten zu können. Sie treffen diese Entscheidung!
Falls Sie sich entscheiden eine Anzeige zu erstatten:
- Lassen Sie sich von einer vertrauten Person zu einer Polizeidienststelle begleiten
- Notieren Sie sich Stichpunkte zum Tathergang
- Lesen Sie nach der Vernehmung das Protokoll genau durch. Lassen Sie sich nicht festlegen, wenn Sie nicht ganz sicher sind.
- Erstellen Sie nach der Vernehmung ein Gedächtnisprotokoll. Bei Gericht werden Sie dazu befragt.
Wenn die Ermittlungen der Polizei abgeschlossen sind, übergibt die Polizei den Fall an die Staatsanwaltschaft, diese entscheidet darüber, ob Anklage erhoben wird oder nicht.
Für Angehörige / vertraute Personen
Wenn Ihre Freundin, Ihre Tochter oder eine Ihnen nahestehende Frau Opfer einer Sexualstraftat wurde, begleiten Sie sie zu einer medizinischen Untersuchung. Setzen Sie die Betroffene auf keinen Fall unter Druck sofort eine Anzeige zu erstatten. Diese Entscheidung kann sie nur alleine treffen und benötigt dafür vielleicht erst einmal Zeit.
Wir beraten auch Angehörige, Sie können sich gerne zur Unterstützung an unsere Beratungs- und Interventionsstelle (Tel. 06192-24212) wenden.
